Gutes Preis-/Leistungsverhältnis. Wir wollen für alle betagten und bedürftigen Menschen offen stehen. Deshalb legen wir als gemeinnützige Institution Wert auf ausgewogene Betreuungs- und Pensionskosten.

Unsere Bewohner an erster Stelle
Die Pensions- und Betreuungstaxe ist von der Zimmergrösse und vom Zimmerstandard abhängig. Die Pensions- und Betreuungstaxen sind ab 1. Januar 2021 wie folgt festgelegt:
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Typ A: Einzelzimmer mit Dusche/WC 170.00
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Typ B: Einzelzimmer mit Lavabo/WC 165.00
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Typ C: Einzelzimmer mit Lavabo/Balkon 165.00
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Typ D: Einzelzimmer ab 17 m² mit Lavabo 165.00
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Typ E: Einzelzimmer ab 12 m² mit Lavabo 155.00
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Typ F: Einzelzimmer bis 12m² mit Lavabo 132.00
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Typ G: Zweibettzimmer mit Dusche/WC 157.00
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Typ H: Einzelzimmer gross mit Dusche/WC 185.00
In den Pensions- und Betreuungstaxen sind folgende Leistungen inbegriffen:
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Vollpension (inkl. Mineralwasser, Tee, Früchte)
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Bett- und Frottierwäsche, Duvet, Kissen
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Private Wäsche (ohne chemische Reinigung)
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Regelmässige Reinigung des Zimmers
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Energiekosten für Licht, Strom, Heizung, Warmwasser
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Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl
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Betreuung und Aktivierung
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Anlässe und Veranstaltungen für die Bewohnenden
Die erbrachten Pflegeleistungen (inklusive der erforderlichen Pflegematerialien) gemäss Krankenversicherungsgesetz werden mit dem Pflegebedarfserfassungssystem RAI/NH erfasst. Die Einstufung wird mindestens zweimal jährlich überprüft, bei akuter Veränderung des Gesundheitszustandes häufiger.
Krankenversicherung und Wohnortgemeinde beteiligen sich an den Kosten. Die Pflegetaxen nach KLV beim Krankenversicherer und beim Restfinanzierer (Wohngemeinde) werden von der Elisabethenheim Luzern AG direkt eingefordert.
Pflegetaxen

Unseren Bewohnerinnen und Bewohnern bieten wir eine Reihe von individuellen Dienstleistungen, die nach Bedarf bezogen werden können:
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Telefonanschluss: 25.00 (Gesprächsgebühren Swisscom Tarif)
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Fernseh-Anschluss: 20.00
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Dienstleistungen Hauswirtschaft und Hauswart: 75.00/Std.
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Begleitdienste durch Pflegepersonal: 75.00/Std.
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Coiffeur, Pedicure, Massage, Therapien: nach Aufwand
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Toilettenartikel, Cafeteriabezüge usw.: nach Aufwand
Individuelle Leistungen

Bei einem Kurzzeitaufenthalt bis zu 6 Wochen wird der Pensions- und Betreuungstaxe ein Zuschlag von
Fr 25.00/Tag verrechnet.
Sind Bewohnende nicht als Kurzzeitaufenthalt eingetragen, treten aber nach einer Aufenthaltsdauer von weniger als 6 Wochen wieder aus, wird der Zuschlag von Fr 25.00 pro Tag nachverrechnet.
Kurzzeit-Aufenthalte
